Keine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Aufgrund des geschlossenen ablehnenden Votums der Arbeitgeber ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 16. Dezember 2022 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht beschlossen worden. 

Die SARS-CoV 2 Arbeitsschutzregel, die die Umsetzung der Schutzziele in Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes konkretisieren sollte, wird trotz ihrer Aufführung in der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung nicht mehr veröffentlicht. Dies teilte das Bundes­arbeits­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner FAQ-Webseite zur SARS-CoV-Arbeits­schutz­verordnung im Einführungstext mit:

www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Dieses Ergebnis entspricht der Auffassung der Arbeitgeberverbände. Da die Unternehmen über 2,5 Jahre unter Beweis gestellt haben, dass sie effektiv entsprechende Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz umsetzten, gibt es aus Arbeitgebersicht keine Notwendigkeit für eine erneute Veröffentlichung der SARS-CoV-Arbeitsschutzregel. 
Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung selbst wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.