Keine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Aufgrund des geschlossenen ablehnenden Votums der Arbeitgeber ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 16. Dezember 2022 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht beschlossen worden.
Die SARS-CoV 2 Arbeitsschutzregel, die die Umsetzung der Schutzziele in Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes konkretisieren sollte, wird trotz ihrer Aufführung in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr veröffentlicht. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner FAQ-Webseite zur SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung im Einführungstext mit:
www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Dieses Ergebnis entspricht der Auffassung der Arbeitgeberverbände. Da die Unternehmen über 2,5 Jahre unter Beweis gestellt haben, dass sie effektiv entsprechende Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz umsetzten, gibt es aus Arbeitgebersicht keine Notwendigkeit für eine erneute Veröffentlichung der SARS-CoV-Arbeitsschutzregel.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung selbst wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.