Unsere Kernkompetenz

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist höchst komplex. Selbst Führungs­kräften und Personalern fällt es mit zunehmender Regelungs­dichte immer schwerer, Durchblick zu wahren. Unternehmen haben daher einen großen Bedarf an unahängiger Beratung in Personal-, Betriebsrats und Tariffragen. Unsere Anwältinnen und Anwälte helfen unseren Mitglieds­­unternehmen in jeder Situation - effektiv, kompetent und umfassend.

Wir setzen Ihre Interessen durch

Durch uns erhalten Sie eine fokussierte präventive Beratung, die Sie grundsätzlich vor aussichtslosen Rechts­streitigkeiten bewahren soll. Damit sparen Sie Zeit und vor allem Geld. 

Selbst­verständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht - in allen Instanzen der Arbeitgerichtsbarkeit und deutschland­weit. 

Im Individual­arbeits­recht bieten wir Unters­tützung bei allen in der täglichen Personal­arbeit anfallenden Frage­stellungen (wie z.B. Ein­stellungen, tarifliche Ein­gruppierungen, Kündigungen, Abmahnungen, Fragen zur Elternzeit, Urlaub, Ent­gelt­bestandt­eilen, Zeugnissen). Auch Teil­zeit­ansprüche und befristet geschlossene Verträge gehören zu unserem Beratungs- und Prozess­führungsg­eschäft.

Im kollektiven Arbeitsrecht finden wir gemeinsam mit unseren Mitglieds­­unternehmen Lösungen in allen Belangen des Betriebs­verfassungs­rechts und der Mitbestimmung. Wir beantworten Fragen dazu, ob und inwieweit Mitbestimmungs­rechte bestehen. Wir entwerfen Betriebs­vereinbarungen und verhandeln diese – auf Wunsch – vertretend für unsere Mitglieds­­unternehmen. Selbst­verständlich begleiten wir Sie auch in Einigungs­stellen­verfahren. Durch die langjährige Erfahrung in den unter­schiedlichsten Branchen geben wir Ihnen umfassendes Know-How mit auf den Weg.

In unserem verbandsinternen Informationssystem (V.I.S.) findet sich für unsere Mitglieder ein umfangreicher Katalog von Betriebs­vereinbarungen zu verschiedensten Themen.

Das Verhandeln von Haustarif­verträgen gehört zu unserem Kerngeschäft. Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung und die enge Anbindung an Verbände unter­schiedlicher Branchen zum Nutzen unserer Mitglieds­­unternehmen. Wir bieten unsere fachliche Unters­tützung in der Form an, die Sie wünschen: Entweder durch Informationen im Hintergrund oder durch aktives Verhandeln mit den beteiligten Betriebs­partnern.

Die Forderung einer hohen Abfindung durch den Arbeitnehmer ist heute erfahrungs­gemäß bei Aufhebungs­verträgen bzw. Kündigungen üblich. Dies kann Sie als Arbeitgeber viel Geld kosten.

Die Zahlung einer Abfindung zur Beendigung des Arbeits­verhältnisses und deren Höhe ist Verhandlungs­sache. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Durch taktische Verhandlungs­führung und richtiges Ausspielen der eigenen Karten im „Abfindungs­poker“ kann man eine für Sie optimale Lösung erreichen.

Sie legen mit uns Ihre Verhandlungs­position sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht fest. Wir analysieren die Schwächen und Risiken. Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihr Unternehmen passende Strategie, um Ihre Vorstellungen zu erreichen.

Abmahnungen sind ein sehr wichtiges Rechts­instrument. Denn sie können die Grundlage für eine spätere Kündigung bilden. Umso bedeutender ist es für Sie als Arbeitgeber, dass Sie bei der Formulierung von Abmahnungen die rechtlichen Voraus­setzungen einhalten. In der täglichen Praxis passieren hier häufig Fehler. Solche Fehler führen meist zur Unwirksamkeit von Abmahnungen.

Als Mitglied prüfen und überarbeiten wir für Sie Abmahnungen, um Rechts­unwirksamkeits­risiken zu minimieren.

Der Arbeitsv­ertrag ist die individuelle Grundlage des Rechts­verhältnisses zu Ihren Mitarbeitern. Fehler oder ungenaue Formulierungen in diesem Vertrag wiegen schwer und können zu ungewollten und bösen Über­raschungen, nicht nur in finanzieller Hinsicht, führen.

Jede Klausel des Vertrages ist wichtig und hat ihre Bedeutung, sonst bräuchten Sie die Klausel nicht. Umgekehrt kann auch Ent­scheidendes zu Ihrem Nachteil nicht geregelt sein. Darüber hinaus gilt es stets die aktuellste Recht­sprechung und die jeweilige Gesetzeslage im Auge zu behalten, damit sich im Nachhinein Klauseln nicht als unwirksam heraus­stellen.

Durch die Gestaltung und regelmäßige Überarbeitung Ihrer Arbeits­verträge verringern wir Risiken im Rechtsverhältnis zu Ihren Mitarbeitern. Dadurch helfen wir bereits von Anfang an, etwaige Rechts­streitigkeiten zu vermeiden oder eine gute Ausgangs­position bei Problemen zu schaffen.

Es kann für Ihr Unternehmen durchaus sinnvoll sein, keine Kündigung aus­zusprechen, sondern einen Aufhebungs­vertrag als ein­vernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeits­verhältnisses anzubieten. Dies bietet Planungs­sicherheit und vermeidet langwierige Kündigungs­schutz­prozesse.

Sie erhalten von uns bereits im Vorfeld einer Trennungs­situation Beratung ohne zusätzliche Kosten. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen bestmöglich sichern. Wir entwerfen, überprüfen und verhandeln für Sie Aufhebungs­verträge und beraten Sie dabei über die vielfältigen Gestaltungs­varianten.

Rechtsfragen des Betriebs­übergangs (§ 613a BGB) spielen in der betrieblichen Praxis in vielen Konstellationen eine Rolle. Insbesondere im Rahmen von betrieblichen Umstrukturierungen ist die Frage nach einem möglichen Betriebs­übergang ein Thema.

Die gesetzliche Regelung schützt die Arbeitnehmer umfassend. Hierbei sind viele Fallstricke für Sie als Arbeitgeber zu beachten.

Wir entwickeln mit Ihnen mögliche Verhaltens­strategien, um die untern­ehmerische Handlungs­freiheit zu wahren.

Transfer­netzwerk

Bei erheblichen Personal­freisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammen­arbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfer­netzwerk und eine Transfer­gesellschaft an.

Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprech­partner in allen Bereichen und Fragen des Betriebs­verfassungs­rechts. Egal, ob es um die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen und Versetzungen oder um die Mitwirkung in anderen Angelegen­heiten geht.

Wir unterstützen Sie bei Betriebs­vereinbarungen oder sonstigen Fragen, die zwischen den Betriebs­parteien zu lösen sind.

Sie erhalten umfassende Beratung, wir führen die nötigen Verhandlungen und Beschluss­verfahren für Sie. Wir zeigen Ihnen Gestaltungs­möglichkeiten der betrieblichen Zusammen­arbeit unter Berück­sichtigung der Besonder­heiten Ihres Unternehmens auf und entwickeln mit Ihnen Verhaltens­strategien im Umgang mit der anderen Betriebs­partei.

Betriebs­rats­schulungen

Betriebs­rats­schulungen können erhebliche Kosten verursachen. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Zusammen­arbeit mit verbundenen Unternehmen gesetzlich korrekte und bezahlbare Schulungen für Betriebsräte an. Ein Gewinn für beide Seiten.

Sprechen Sie Ihren Berater hierzu gerne an.

Um Leistungs­anreize zu schaffen, werden in Arbeits­verträgen häufig Vereinbarungen zu Tantieme-, Bonus- oder Provisions­zahlungen getroffen.

In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten darüber, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf diese Sonder­zahlungen besteht.

Bei Fehlern in der Regelung oder deren praktischen Handhabung haben die Mitarbeiter einen gerichtlich durch­setzbaren Anspruch auf die Sonder­leistungen.

Wir erarbeiten mit Ihnen rechtssichere und berechenbare vertragliche Regelungen zu allen finanziellen Sonder­zuwendungen wie Tantieme, Bonus und Provision. Hier legen wir ein Augenmerk auf möglichst flexible Regelungen, um den Interessen unserer Mitglieder optimale Geltung zu verschaffen.

Das Instrument der Einigungs­stelle als Streit­schlichtungs­stelle des Betriebs­verfassungs­rechts gehört in vielen Unternehmen zum kostspieligen Alltag.

Trotz dieser Bedeutung für die Praxis ist die Einigungs­stelle gesetzlich unzureichend geregelt. Vieles ist Richterrecht. Wir beraten und informieren Sie über diese rechtlichen Vorgaben und die Eigendynamik dieses Schlichtungs­verfahrens.

Wir entwickeln mit Ihnen Verhandlungs­strategien und beraten Sie über die Taktik einer für Ihre Ziele effektiven Verhandlungs­führung, um optimale Ergebnisse für den Betriebs­frieden zu erreichen.

Natürlich vertreten wir Sie bundesweit sowohl in Einigungs­stellen als auch in Beschluss­verfahren.

Mediation

Einigungs­stellen kosten Zeit und Geld. Alternative Lösungen sind oft möglich. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Zusammen­arbeit mit verbundenen Unternehmen die Möglichkeit der Mediation an.

Sprechen Sie Ihren Berater hierzu gerne an.

Dem Antrag auf Elternzeit folgt regelmäßig der Antrag auf Teil­zeit­arbeit während der Elternzeit und danach die Teil­zeit­arbeit nach Beendigung der Elternzeit.

Diese Themen sind daher nicht nur rechtlich, sondern auch im Zusammenspiel der betrieblichen Abläufe zu betrachten.

Sie haben besonders als Arbeitgeber strenge Fristen zu beachten, ansonsten können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen.

Wir beraten Sie bei Anträgen Ihrer Mitarbeiter auf Elternzeit und Ihren Handlungs­möglichkeiten. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung.

Im Fall der Beendigung eines Arbeits­vertrages durch eine Kündigung gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen für Sie als Unternehmer.

Es kann kostspielige Folgen haben, wenn die zahlreichen rechtlichen Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht erkannt und genommen werden.

Wir beraten und vertreten Sie u. a. bei Kündigungss­chutzklagen Ihrer Mitarbeiter vor allen deutschen Arbeits­gerichten bis hin zum Bundes­arbeits­gericht.

Outplacement­beratung

Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung auch über unseren Partner Outplacement­beratungsicher und kompetent zu Sonder­konditionen erhalten.

Sprechen Sie uns hierauf gerne an.

Schwangere genießen besonderen Schutz.

Von Beginn der Schwanger­schaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeits­verhältnisses ohne behördliche Genehmigung unzulässig.

Eine weitere Besonderheit ist der Mutterschutz. Er beginnt 6 Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburts­termin. D. h. werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.

Nach der Niederkunft dürfen die Frauen bis zum Ablauf von 8 Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlings­schwangerschaften wird das absolute Beschäftigungs­verbot auf 12 Wochen ausgedehnt.

Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungss­chutz über die Frist des Mutter­schutz­gesetzes hinaus bis zum Ablauf der Elternzeit.

Wir beraten und informieren über die aus dieser Situation entstehenden arbeits­recht­lichen Besonder­heiten.

Wirtschaftliche Not­wendigkeiten oder interne Re­organisationen zwingen Unternehmen dazu, sich neu zu strukturieren. Dies ist oft mit Personalabbau verbunden.

Im Vorfeld einer solchen Maßnahme gilt es detaillierte Vor­bereitungen zu treffen und zahlreiche Ents­cheidungs­parameter zu bedenken, um die wirtschaftlichen Risiken gering zu halten.

Wir beraten und begleiten Sie im Vorfeld und bei der Durchführung von Umstrukturierungs­maßnahmen und entwickeln maß­geschneiderte Lösungen für jeden Einzelfall. Dabei legen wir Wert auf eine sorgfältige Analyse der entscheidungs­erheblichen Daten, um bereits im Vorfeld die richtigen Weichen für Sie zu stellen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Outplacement­beratung und Transfer­netzwerk

Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung über unseren Partner Outplacement­beratung sicher und kompetent zu Sonder­konditionen erhalten.

Bei erheblichen Personal­freisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammen­arbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfer­netzwerk an.

Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.

Wir sind kein Tarif­trägerverband. Durch Mitglied­schaft im UVF entsteht keine Tarifbindung!

Schließt ein Mitglied aber Haustarif­verträge ab, so beraten wir über die Vorteile und Nachteile dieser Regelungs­möglichkeit, damit Sie eine qualifizierte Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.

Ferner beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifv­erträgen, unser Augenmerk gilt hier vor allem auf der wirtschaftlichen Tragweite der getroffenen Regelungen.

Sie haben mehr als 15 Mitarbeiter?

Dann hat jeder Mitarbeiter der länger als sechs Monate bei Ihnen beschäftigt ist einen vor dem Arbeits­gericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn Sie keine guten Argumente dagegen haben (sogenannte „betriebliche Gründe“).

Verpassen Sie die gesetzlich vor­geschriebene Frist, den Teil­zeit­wunsch Ihres Mitarbeiters schriftlich abzulehnen, dann gilt der Antrag per Gesetz automatisch als genehmigt.

Kennen Sie die gesetzliche Sperr­zeit­regelung, welche einen weiteren Antrag um ein Vielfaches erschwert? Wir beraten Sie gerne hierzu.

Sie haben einen Betriebsrat und mehr als 20 Mitarbeiter, dann müssen Sie den Betriebsrat über geplante Betriebs­änderungen nicht nur informieren, Sie müssen auch einen Interessen­ausgleich anstreben.

Ein unterlassener oder nicht ernsthaft versuchter Interessen­ausgleich kann für Sie teure Ansprüche aus einem Nachteils­ausgleich nach sich ziehen.

Wir beraten und vertreten bei der Vorbereitung und Durchführung von Interessen­ausgleichen. Wir überprüfen Interessen­ausgleiche und beraten Sie dabei über die vielfältigen Anspruchs- und Regelungs­möglichkeiten.

Selbst­verständlich führen wir Ihre Interessen­ausgleichs­verhandlung und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen. Kommt es zu keiner Einigung, führen wir auch das Verfahren vor der Einigungs­stelle für Sie durch.

Outplacement­beratung und Transfer­netzwerk

Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung auch über unseren Partner sicher und kompetent Outplacement­beratung zu Sonder­konditionen erhalten.

Bei erheblichen Personal­freisetzungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Zusammen­arbeit mit verbundenen Unternehmen auch ein Transfer­netzwerk an.

Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.

Sie können als Unternehmer im Bedarfsfall mit Arbeit­nehmer­überlassung flexibel auf Auftrags­schwankungen reagieren.

Bei der Arbeit­nehmer­überlassung entsteht ein Dreiecks­verhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Entleiher.

Wir beraten und informieren über die aus dieser Situation entstehenden arbeits­recht­lichen Besonder­heiten insbesondere zu den zahlreichen Fallstricken im Detail. Insbesondere informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend über etwaige gesetzliche Neuregelungen gerade in diesem Bereich.  

Als unser Mitglied können Sie neben der rechtlichen Beratung zu Ihren bestehenden Zeit­arbeits­verhältnissen auch über unseren Partner sicher und flexibel Zeit­arbeits­verhältnisse zu Sonder­konditionen organisieren.

Sprechen Sie Ihren Berater hierauf gerne an.

Sie sind als Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeits­verhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem ein wohlwollendes Zeugnis zu erteilen.

Häufig kommt es wegen der Formulierungen zu Korrektur­forderungen des Mitarbeiters. Dies kann zu erheblichem Mehraufwand in der Personal­abteilung führen.

Selbst­verständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen. Und - sollte es erforderlich werden - übernehmen wir für Sie die Vertretung im Bezug auf einen Rechtsstreit.